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Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
[Nr.99108018137003 ]

Leistungsbeschreibung

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.

Rechtsgrundlage

  • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Zuständig

Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Bauamt
Tiefbau
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2613
Fax: 0451 2000-2020
bernhard.schmidt@bad-schwartau.de
Raum: 309
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Stadt Bad Schwartau

Telefon: 0451 2000 - 0
E-Mail: stadtverwaltung@bad-schwartau.de